In der Krippe werden in 4 Gruppen insgesamt 48 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren betreut.
Wir begleiten jedes Kind achtsam in seiner Entwicklung. Das Tempo gibt das einzelne Kind an. Gezielte Beobachtungen und regelmäßige Elterngespräche bilden die Grundlage für unsere Arbeit. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ist sehr wichtig, damit eine positive Beziehung aufgebaut werden kann.
Die Kinder dürfen die Welt entdecken, erobern und verstehen. Wir geben ihnen den Raum, die Zeit und die Ideen.
07:00 bis 07:30 Uhr: Frühöffnung in der Marienkäfergruppe für Krippen- und Kindergartenkinder
07:30 bis 08:00 Uhr: Frühöffnung in der Marienkäfergruppe für alle Krippenkinder
08:00 bis 08:30 Uhr: Ankommen und Freispiel in der jeweiligen Stammgruppe
08:30 bis 09:15 Uhr: gemeinsames Frühstück in der Gruppe und Körperpflege (Hände waschen)
09:15 bis 11:15 Uhr:
11:15 bis 12:00 Uhr: Mittagessen in der Gruppe und Körperpflege (Hände waschen)
12:00 bis 14:00 Uhr: Schlafens- und Ruhezeit
14:00 bis 14:30 Uhr: Körperpflege und Sauberkeitserziehung (Wickeln, Toilettengang, Hände waschen)
14:30 bis 15:00 Uhr: Brotzeit in der Gruppe und Körperpflege (Hände waschen)
15:00 bis 17:00 Uhr: Freispiel in der Gruppe und im Garten Spätöffnung in der Marienkäfergruppe für alle Krippenkinder
Grundlage: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Aschheim (KiTa-Gebührensatzung)
Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag, in dem bereits das Spielgeld in Höhe von 5 Euro enthalten ist, sowie der Vollverpflegung mit Essenspauschale von 60 Euro und Brotzeitpauschale von 35 Euro.
Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag durch den staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019):
Auszug aus BayKiBiG Art. 23 (3): Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich der Grundbeitrag für
wobei für das älteste Kind immer die volle Besuchsgebühr erhoben wird.
Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird–zum Beispiele in Gebührenbescheid der entsprechenden Einrichtung. Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt. Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen.
(i. d. R. 1 bis 3 Jahre)
Buchungszeit | Grundbeitraginkl. Spielgeld | Gesamtbeitrag inkl. Vollverpflegung (Essens-und Brotzeitpauschale) |
---|---|---|
3 bis 4 Std. | 145 € | 240 € |
bis 5 Std. | 159,50 € | 254,50 € |
bis 6 Std. | 174 € | 269 € |
bis 7 Std. | 188,50 € | 283,50 € |
bis 8 Std. | 203 € | 298 € |
bis 9 Std. | 217,50 € | 312,50 € |
bis 10 Std. | 232 € | 327 € |
Das Anmeldeverfahren und die Gebührenordnung werden von der Gemeinde Aschheim festgelegt. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Aschheim.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.