Im Kindergarten werden in 3 Gruppen 75 Kinder im Alter von zweieinhalb Jahren bis zur Einschulung betreut.
Aufmerksames Zuhören und Beobachten sind Voraussetzung um die Bedürfnisse und Interessen der Kinder wahrzunehmen. Diese werden dann gezielt in unserer täglichen Arbeit und pädagogischen Angeboten und in Projekten umgesetzt.
Unsere Arbeit geht von einer ganzheitlichen Pädagogik aus.
Jeder Tag ist bedeutend für die Entwicklung des Kindes!
07:00 bis 07:30 Uhr: Frühöffnung in der Marienkäfergruppe für Krippen- und Kindergartenkinder
07:30 bis 08:00 Uhr: Bringzeit und Freispielzeit in der Regenbogengruppe
08:00 bis 08:30 Uhr: Ankommen und Freispiel in der jeweiligen Stammgruppe
08:30 bis 09:00 Uhr: Morgenkreis
09:00 bis 09:30 Uhr: Gleitendes Frühstück
09:30 bis 10:30 Uhr: Bildungsangebote und Projekte
10:30 bis 11:30 Uhr: an 3 Tagen offene Freispielzeit; 1x/Woche Vorschule; Garten
12:00 bis 12:45 Uhr: Mittagessen in der Gruppe und Körperpflege (Hände waschen
12:45 bis 13:30 Uhr: Ruhezeit, je nach Alter
13:30 bis 14:00 Uhr: Freispielzeit
14:00 bis 14:45 Uhr: Gleitende Brotzeit in der Gruppe und Körperpflege (Hände waschen)
14:45 bis 16:00 Uhr: Freispiel in der Gruppe und im Garten
16:00 bis 17:00 Uhr: Spätöffnung in der Regenbogengruppe für alle Kindergartenkinder - Freispiel im Gruppenraum oder im Garten
Grundlage: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Aschheim (KiTa-Gebührensatzung)
Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag, in dem bereits das Spielgeld in Höhe von 5 Euro enthalten ist, sowie der Vollverpflegung mit Essenspauschale von 60 Euro und Brotzeitpauschale von 60 Euro. Im ersten Betreuungsmonat wir eine Aufnahmegebühr von 5 Euro berechnet.
Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag durch den staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019):
Auszug aus BayKiBiG Art. 23 (3): Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich der Grundbeitrag für
wobei für das älteste Kind immer die volle Besuchsgebühr erhoben wird.
Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird–zum Beispiele in Gebührenbescheid der entsprechenden Einrichtung. Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt. Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen.
(i. d. R. 3 Jahre bis Schuleintritt)
Buchungszeit | Grundbeitrag inkl. Spielgeld | Gesamtbeitrag inkl. Vollverpflegung (Essens-und Brotzeitpauschale) |
---|---|---|
3 bis 4 Std. | 125 € | 245 € |
bis 5 Std. | 137 € | 257 € |
bis 6 Std. | 149 € | 269 € |
bis 7 Std | 161 € | 281 € |
bis 8 Std. | 173 € | 293 € |
bis 9 Std. | 185 € | 305 € |
bis 10 Std. | 197 € | 317 € |
über 10 Std. | 209 € | 329 € |
Das Anmeldeverfahren und die Gebührenordnung werden von der Gemeinde Aschheim festgelegt. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Aschheim.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.